Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebots- und Auftragsbedingungen
1. Zahlungsbedingungen
- 60 % Anzahlung bei Auftragserteilung.
- Restbetrag sofort nach Fertigstellung.
- Das benötigte Material wird erst nach vollständiger Anzahlung bestellt. Erst dann gilt der Auftrag als verbindlich.
- Die Zahlung muss ausschließlich auf Grundlage der Ihnen zugesandten Rechnung erfolgen, um eine korrekte Zuordnung in unserer Buchhaltung sicherzustellen.
2. Gültigkeitsdauer des Angebots
Unser Angebot ist bis einschließlich 14 Tage ab Ausstellungsdatum verbindlich.
Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit.
3. Änderungen und Ergänzungen
Mündliche oder telefonische Ergänzungen oder Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
4. Hinweis zu Maß- und Artikeländerungen
Maß- oder Artikeländerungen können zu Preisanpassungen führen.
5. Auftragserteilung
Dieses Angebot wurde elektronisch erstellt und ist ohne manuelle Unterschrift gültig.
Nach Ihrer schriftlichen Bestätigung erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung, die unterschrieben an uns zurückgesendet werden muss.
Erst danach erhalten Sie die Anzahlungsrechnung.
6. Zusätzliche Arbeiten und Materialkosten
Unsere Leistungen werden auf Basis einer Tagespauschale abgerechnet.
Diese beinhaltet den Einsatz eines Monteurs für bis zu 8 Arbeitsstunden sowie:
- Verbrauchs- und Kleinmaterialien (bis zu einem Nettowert von 60,00 €)
- Erforderliches Abdeckmaterial
- Kleinwerkzeuge und anteiliger Maschinenverschleiß
- Eventuelle Parkgebühren
Preise zzgl. MwSt.:
- ¼ Tagespauschale (bis 2 Std., inkl. Verbrauchsmaterial bis 20,00 €): 162,50 €
- ½ Tagespauschale (bis 4 Std., inkl. Verbrauchsmaterial bis 40,00 €): 325,00 €
- Tagespauschale (bis 8 Std., inkl. Verbrauchsmaterial bis 60,00 €): 650,00 €
Zusätzliche Materialkosten werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
7. Besondere Hinweise zu Material und Ausführung
Lüftungskonzepte
Die Erstellung eines Lüftungskonzeptes erfolgt durch den Planer oder Architekten gemäß DIN 1946-6.
Wartung der Fugenabdichtung
Elastische Fugen sind Wartungsfugen und müssen regelmäßig geprüft und bei Bedarf erneuert werden (DIN 52460).
Sanierungsmaßnahmen
Unsere Arbeiten dienen ausschließlich der Instandhaltung und stellen keine umfassende oder qualitätssteigernde Maßnahme dar. Die Ausführung erfolgt nach den aktuellen Bedingungen vor Ort.
Bodenarbeiten und Toleranzen
Bei Bodenarbeiten mit Nivellierung und anschließender Verlegung von Vinyl gelten die Ebenheitstoleranzen der DIN 18202.
Leichte Wellen oder Unebenheiten können material- oder lichtbedingt sichtbar sein, sind jedoch kein Mangel, sofern sie im zulässigen Bereich liegen.
Bei Türschwellen kann es aufgrund unterschiedlicher Materialeigenschaften zu Höhenabweichungen kommen.
Innentüren
Holz und Holzwerkstoffe reagieren auf Luftfeuchtigkeit. Dadurch kann es zu Verzug kommen.
Laut IFT Rosenheim und RAL-GZ 426 beträgt der zulässige Verzug max. 4 mm.
8. Widerrufsausschluss für Handwerksleistungen und Maßanfertigungen
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 11 BGB besteht kein Widerrufsrecht, wenn:
- mit der Ausführung der beauftragten Arbeiten bereits begonnen wurde und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben, oder
- Material bereits bestellt oder individuell angefertigt wurde, oder
- es sich um Waren handelt, die nicht vorgefertigt sind und eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden (z. B. maßgefertigte Fenster, Türen, Möbel oder Sonderanfertigungen).
Solange noch kein Material bestellt und keine Arbeiten begonnen wurden, können Sie den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen.